Im Fach BwR erwerben die Schülerinnen und Schüler die Kompetenz, wirtschaftlich eigenverantwortlich zu handeln und rechnerisch nachprüfbare Aussagen über das Wirtschaften überzeugend zu begründen oder zu widerlegen.
In der Wahlpflichtfächergruppe II erfolgt der Unterricht dreistündig in den Jahrgangsstufen 7 mit 10, in der Wahlpflichtfächergruppe III a, zusätzlich mit Inhalten aus Wirtschaft und Recht, zweistündig in den Jahrgangsstufen 7 mit 9.
Quelle: ISB