Alle Schülerinnen und Schüler, die im kommenden Schuljahr 2023/24 neu die Herzog-Tassilo-Realschule, Staatliche Realschule in Dingolfing besuchen wollen, müssen sich bis spätestens Freitag, 12. Mai 2023 anmelden.
Folgende Unterlagen sind für alle Kinder, die direkt nach der 4. Jahrgangsstufe der Grundschule in die 5. Jahrgangsstufe der Realschule wechseln, nötig: zweiseitiges Anmeldeformular der Realschule, Übertrittzeugnis der Grundschule im Original und Kopie der Geburtsurkunde. Ebenfalls abzugeben ist bei Bedarf die Anmeldung für die offene Ganztagsschule sowie – falls zutreffend – ein Sorgerechtsbescheid oder eine Bescheinigung über eine Teilleistungsstörung (z. B. Lese-Rechtschreib-Störung).
Alle Unterlagen finden sich zum Download und Ausfüllen auf der Homepage der Realschule Dingolfing (www.realschule-dingolfing.de). Dort gibt es auch weitere wichtige Informationen über die Schule selbst sowie den Ablauf der ersten Schultage im September. Die Unterlagen können dann bis spätestens 12. Mai per Post an die Realschule (Dr. Josef-Hastreiter-Straße 20 in Dingolfing) geschickt oder direkt in den Briefkasten der Schule geworfen werden. Bei noch offenen Fragen aller Art sind das Sekretariat sowie die Schulpsychologin und Beratungslehrerin zu den üblichen Öffnungszeiten persönlich oder telefonisch (08731-31420) erreichbar.
Alle Viertklässler, die den Schnitt von 2,66 nicht erreichen, können am dreitätigen Probeunterricht teilnehmen. Dieser findet am 16., 17. und 19. Mai statt. Nähere Einzelheiten werden den betroffenen Eltern und Kindern nach Eingang der Anmeldeunterlagen telefonisch mitgeteilt.
Für Schülerinnen und Schüler der Mittelschule und des Gymnasiums, die in die 5. oder eine höhere Jahrgangsstufe der Realschule Dingolfing eintreten wollen, ist eine Voranmeldung mit obigen Unterlagen ebenfalls erforderlich (beizulegen ist das Zwischenzeugnis bzw. der Zwischenbericht vom Februar 2023). Die endgültige Anmeldung dieser Schülerinnen und Schüler erfolgt dann erst am Ende des laufenden Schuljahres unter Vorlage des Jahreszeugnisses bis spätestens 1. August.